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- Allgemeine Geschäftsbedingungen -

Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Sprachdienstleistungen (Übersetzungsarbeiten, Dolmetschereinsätze) zwischen dem Übersetzer und seinen Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart worden ist. Sie werden vom Auftragsteller durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.


Auftragserteilung
Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn er vom Übersetzer oder vom Kunden schriftlich oder elektronisch bestätigt worden ist. Der Kunde kann den Auftrag per E-Mail, Telefon, Fax, persönlich oder per Brief erteilen. Im Falle einer persönlichen Vorsprache ist eine telefonische Terminvereinbarung notwendig. Schriftliche Aufträge müssen ordnungsgemäß unterzeichnet sein. Bei dauerhaften Geschäftsbeziehungen können u. U. auch formlose Aufträge angenommen werden. Die dadurch eventuell entstehenden Unstimmigkeiten gehen jedoch zu Lasten des Auftraggebers. Dieser bezeichnet die Zielsprache, das Fachgebiet, das Thema, die Textlänge, den Verwendungszweck und den gewünschten Fertigstellungstermin.
Der Übersetzer ist berechtigt, nach vorbehaltloser Bestätigung eines Auftrags zurückzutreten, wenn eine nachträglich eingegangene Auskunft über den Kunden nicht befriedigend ist.
Ausführung durch Dritte: Der Übersetzer darf sich zur Ausführung aller Geschäfte Dritter bedienen.

Preise
Berechnungsgrundlage der erbrachten Leistungen ist meine jeweils gültige Preisliste, sofern keine besonderen Regelungen getroffen werden.
Individuelle Rabatte können abgesprochen werden. Die Preise verstehen sich in Euro, wenn nicht eine andere Währung ausdrücklich vereinbart wurde. Es wird keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, da fürs erste die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch genommen wurde.
Übersetzungsarbeiten werden nach der Länge des Textes und seinem Schwierigkeitsgrad berechnet. Der Umfang wird entsprechend der Zeilenzahl ermittelt. Bei Tabellen und Verzeichnissen (z. B. Wortlisten) wird aufgrund des Mehraufwandes die Standardzeile halbiert. Der Schwierigkeit nach werden die Texte in drei Gruppen eingeteilt: einfache (Texte ohne Fachausdrücke aus Technik, Wirtschaft, etc.), b) schwierige (Texte, die Fachausdrücke enthalten, wie z. B. fachbezogene Korrespondenz) und c)besonders schwierige (Texte, die sowohl aufgrund der verwendeten Fachterminologie als der Thematik vom Übersetzer über das Sprachwissen hinaus ein vertieftes Fachwissen erfordern). Der Übersetzer behält sich die Einstufung der Texte vor.
Bei Eilaufträgen und solchen, die aufgrund einer späten Zustellung ganz oder teilweise außerhalb der regulären Arbeitszeit (z. B. nachts oder über das Wochenende) erledigt werden müssen, können Zuschläge bis zu 50 % in Rechnung gestellt werden. Ob und in welcher Höhe ein solcher Eilzuschlag erhoben wird, wird im Einzelfall im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt.
Die Versandkosten richten sich nach den aktuellen Preisen der Deutschen Post. Sendungen ins Ausland erfolgen immer zzgl. Porto nach den aktuellen Preisen der Deutschen Post.
Bei Dolmetscheinsätzen wird die erbrachte Leistung nach dem Zeitaufwand berechnet. Angefangene Stunden werden auf 30 bzw. 60 Minuten aufgerundet. Die Fahrzeiten werden mit 50 % des jeweiligen Honorarsatzes und die Fahrtkosten in der angefallenen Höhe in Rechnung gestellt.

Zahlungsbedingungen
Wenn keine anderen Zahlungsziele ausdrücklich vereinbart worden sind, beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung.
Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend des Zahlungsverzugs.
Bei umfangreichen Aufträgen kann der Übersetzer eine Vorauszahlung oder eine Teilzahlung je nach gelieferten, fertig gestellten Teilen der Übersetzung verlangen. In begründeten Fällen kann er die endgültige Lieferung seiner Arbeit von der vorherigen Begleichung des Rechnungsbetrages abhängig machen. Neben dem vereinbarten Honorar hat der Übersetzer Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen.
Die gelieferte Übersetzung sowie das Copyright (Urheberrecht) an dieser bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

Fertigstellung
Alle mir übertragenen Arbeiten werden sorgfältig und gewissenhaft ausgeführt. Alle Aufträge werden grundsätzlich streng vertraulich behandelt. Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen Anweisungen und Unterlagen eingereicht werden, in die allgemein übliche und verständliche Version übersetzt. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Abkürzungen, usw.). Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
Ein als verbindlich bezeichneter Fertigstellungstermin wird in der Regel eingehalten. Dennoch kann er immer nur ein voraussichtlicher Termin bleiben. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine Verzögerung ein, wird dem Auftraggeber unverzüglich unter Angabe der Gründe ein neuer Termin genannt.
Beruht die Nichteinhaltung eines Fertigstellungstermins auf höherer Gewalt (wie Naturereignisse und Verkehrsstörungen) oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschuldens,
so ist der Übersetzer berechtigt, entweder vom Vertrag (ganz oder teilweise) zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn der Betrieb eingeschränkt oder eingestellt werden muss. Der Übersetzer ist jedoch verpflichtet, soweit es möglich ist, den Auftraggeber über die Verzögerungen in Kenntnis zu setzen.

Lieferung
Bei der Lieferung von Dateien per E-Mail oder durch andere Wege der Fernübertragung ist der Kunde selbst für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte auf Viren zuständig. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche werden nicht anerkannt.
Sowohl der Versand als auch die elektronische Übertragung erfolgen auf Gefahr des Kunden. Für eine schädliche/fehlerhafte Übertragung der Texte oder für deren Verlust, sowie für deren Verlust oder Beschädigung auf nicht elektronischem Transportweg wird keine Haftung übernommen.

Bei Versand auf dem Postweg wird keine über den von der Post geleisteten Schadensersatz hinausgehende Haftung übernommen.
Rücktritt/Stornierung von Aufträgen
Der Kunde hat nur dann das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn vom Übersetzer eine Frist unangemessen lange überschritten wurde, und eine angemessene, schriftlich mitgeteilte Nachfrist nicht eingehalten wurde. Die Nachfrist ist nur dann nicht notwendig, wenn bereits bei der Auftragserteilung schriftlich darauf hingewiesen wurde, dass die Ausführung der vertraglichen Leistung nach Ablauf der vereinbarten Frist für den Auftraggeber bedeutungslos ist. Sollte der Kunde einen bereits erteilten Übersetzungsauftrag zurückziehen, ohne dazu vertraglich berechtigt zu sein, so hat er die bis zur Stornierung entstandenen Kosten zu erstatten und die bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Arbeiten zu bezahlen. Bei Dolmetscheraufträgen sind im Falle der Stornierung innerhalb von 14-7 Tagen vor Beginn des vereinbarten Termins 50 % des vereinbarten Honorars zu zahlen, bei Stornierung von 7 Tagen vor Beginn des Termins 100 %. Nebenkosten, je nach Aufwand, können hinzukommen. Den Umständen entsprechend kann sich der Übersetzer mit dem Auftraggeber auf eine andere Lösung einigen.

Nachbesserung
Sollten die Übersetzungen offensichtliche Mängel aufweisen, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe an den Auftraggeber (Eingang beim Übersetzer) schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Der Übersetzer verpflichtet sich, sie in einer schnellstmöglichen Frist zu beseitigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb dieser Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Erhebt also der Kunde keinen schriftlichen Einwand, unter Benennung des Mangels, so gilt eine Übersetzung als vertragsgemäß. Sollte eine Nachbesserung nicht möglich sein oder fehlschlagen, kann der Auftraggeber Wandlung oder Minderung fordern. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen behaupteter Mängel ist bei Honorarkosten i.S.d. HGB ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber keine Korrektur, gleich aus welchem Grunde, ist er nicht berechtigt, das Honorar zu kürzen oder die Zahlung zu verweigern.

Haftung
Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Sonstige Schadensersatzansprüche, gleich aus welchen Rechtsgründen, gelten als ausgeschlossen.
Der Übersetzer übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Ausführungsmängel (Fehler in Übersetzungen) die durch unrichtige, unvollständige, missverständliche und unleserliche Angaben/Informationen des Auftraggebers oder fehlerhafte Originaltexte/Ausgangstexte verursacht werden. Dasselbe gilt bei mündlich oder telefonisch erteilten Aufträgen. Gibt der Kunde bei der Auftragserteilung den Verwendungszweck für die Übersetzung nicht oder falsch an, kann er keinen Schadensersatz verlangen, wenn sich die Übersetzung als nicht geeignet oder falsch adaptiert erweist. Ist eine Übersetzung für den Druck vorgesehen und der Übersetzer erhält keine Korrekturabzüge vor der Drucklegung, so kann von ihm keine Haftung für eventuelle Fehler und daraus resultierende Schäden übernommen werden.
Der Auftraggeber hat selbst für urheberrechtliche Genehmigungen zu sorgen. Er verpflichtet sich, den Übersetzer in vollem Umfange von etwaigen diesbezüglichen Haftungsansprüchen Dritter freizustellen.

Geheimnisschutz
Alle Texte werden vertraulich behandelt. Die vom Kunden mitgeteilten Daten werden ausschließlich für den jeweilig erforderlichen Zweck genutzt. Sie werden dazu verwendet, Anfragen zu beantworten, Übersetzungen oder andere Informationen zur Verfügung zu stellen, jedoch niemals verkauft, an Dritte weitergegeben oder in einer sonstigen Weise verwertet. Wenn der Auftraggeber Daten über seine Person und/oder Firma mitteilt, erklärt er sich automatisch mit deren Speicherung und Nutzung im datenschutzrechtlichen Sinn einverstanden.

Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des Übersetzers. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für den Geschäftssitz des Übersetzers zuständige Gericht. Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen zwischen dem Übersetzer und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.